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| 2004/05/14 WARNUNG vor dubiosen Einschaltofferten Firmen, Vereine und Freiberufler werden mit fragwürdigen Einschaltofferten geradezu bombardiert - Keinesfalls zahlen - bei irrtümlicher Zahlung ist Rückforderung möglich - Firmenbuchzugang ist neu zu regeln SPAM-Flut auch bei klassischer Post Dies trifft umso mehr zu, als diese Firmen meist viel schneller ihre Rechnung zustellen, als das Firmenbuchgericht bzw. das Amtsblatt der Republik ist. Der Gesetzgeber ist gefordert Wenn Konsumenten leicht feststellen können, mit wem sie Geschäfte machen, wäre dies eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme und würde auch den e-commerce fördern. Gleichzeitig sollte aber festgelegt werden, dass die Verwendung von Firmenbuchmeldungen als Grundlage von kostenpflichtigen Einschaltungen verboten ist. Damit wäre ein wirksamer Mechanismus zum Verbot dubioser Firmen geschaffen, auch die Rückforderung von Einzahlungen wäre leichter. Ablauf ist zu optimieren Hans G. Zeger: 'Es ist sicher überlegenswert bei einer irrtümlichen Zahlung, wenn sie nicht mehr vom Verursacher rückforderbar ist, wegen dieser notorisch verspätete Verständigung der Firmenbuchgerichte eine Schadenersatzforderungen gegenüber der Republik Österreich zu erheben.' Lüke im österreichischen Datenschutzgesetz Service der ARGE DATEN http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=LIST-BRANCHENVERLAG-DUBIOS abgerufen werden. Weiters existiert auch vom 'Österreichischer Adressbuchverleger-Verband' eine Liste von Firmen mit dubiosen Geschäftspraktiken. Zu beachten ist jedoch, dass viele dieser Firmen unter immer neuen Namen und Adressen auftauchen und daher die Daten rasch veralten. mehr --> Muss ich für die Eintragung in Fax/Gewerbe/Firmen-Register bez... mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=LIST-BRANCHENVERLAG-DUBIOS Archiv --> WARNUNG vor bedenklichen Einschalt-Offert andere --> http://www.oavv.at |
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